Allgemeines
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Veranstaltungen der Familien-Bildungsstätte Tübingen e.V. (FBS Tübingen), auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.
- Für Vorträge und Kurse, die eine andere Institution als Veranstalter (ggf auch als Kooperationspartner) ausweisen, ist die FBS Tübingen nur Vermittlerin – es gelten dann die AGBs der jeweiligen Veranstalter.
Anmeldung
- Sofern nicht ausdrücklich im Ausschreibungstext erwähnt (zB bei Offenen Eltern-Kind-Treffs, …) ist für jede Veranstaltung/ für jeden Kurs eine Anmeldung erforderlich. Sie ist online, per E-Mail schriftlich, persönlich (nur direkt im FBS-Büro, nicht über die Kursleiter*innen/Referent*innen!) oder telefonisch möglich.
- Bei Eltern-Kind-Kursen und bei Angeboten für Kinder/Jugendliche ist eine Anmeldung jedes Kindes (inkl. Geburtstag) erforderlich.
- Wenn Sie nicht (zeitnah) eine Absage wegen Überbelegung oder zB Ausfall des Kurses erhalten und Sie uns Einzugsermächtigung/ ein Sepa-Lastschriftmandat erteilt haben (entfällt nur bei einer Online-Anmeldung) gilt Ihre Anmeldung als angenommen.
- Nach verbindlicher Anmeldung erhalten Sie per E-Mail eine Anmeldebestätigung oder eine entsprechende Benachrichtigung, zB eine Mail mit dem Hinweis auf die Eintragung in die Warteliste.
Zustandekommen des Vertrages
- Der Vertrag kommt mit der Anmeldung des/der Teilnehmenden zu einer Veranstaltung und der Annahme der Anmeldung durch FBS Tübingen zustande. Die Anmeldungen werden von der FBS Tübingen in zeitlicher Reihenfolge angenommen. Ab Freitag 12.00 Uhr bis Montag 8.00 werden keine Anmeldungen angenommen.
- Mit Zustandekommen des Vertrags werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil.
- Das Zustandekommen des Vertrags verpflichtet den/die Teilnehmer*In zur Zahlung der Kursgebühr.
- Bei zu geringer Teilnehmer*Innenzahl kann der Kurs bei gleicher Kursgebühr gekürzt oder nach Absprache die Gebühr erhöht werden.
Kursgebühr
- Die Kursgebühr wird durch angebotsbezogene Einzugsermächtigung abgebucht (s. Anmeldung). Hierfür benötigen wir ein Sepa-Lastschriftmandat. Die Lastschrift ist jederzeit widerrufbar. Die Abbuchung der Kurs- oder Veranstaltungsgebühren erfolgt bei allen Kursen, die über mehrere Termine andauern ca. 2 Wochen nach Kursstart, bei einmaligen Veranstaltungen ca. 1 Woche nach der Veranstaltung.
- Bitte achten Sie auf genaue Angabe Ihrer Bankverbindung (auch bei Online-Anmeldungen!) da wir Ihnen bei Nichteinlösung der Lastschrift anfallende Bankkosten berechnen müssen. Bei Rücklastschriften werden die dadurch entstehenden Kosten (3 €) von den Verursachern eingefordert.
- Material-/Lebensmittelkosten: Im jeweiligen Ausschreibungstext ist erwähnt, ob die Material- bzw. Lebensmittelkosten komplett in der Kursgebühr enthalten sind bzw. in welcher Höhe diese von der Kursleitung im Kurs in bar abgerechnet werden.
Kursabsage/Rückzahlung
Kommt ein Kurs nicht zustande und muss abgesagt werden, wird keine Abbuchung durchgeführt bzw. werden bar bezahlte Gebühren voll zurückerstattet. Muss ein einzelner Kurstermin im Rahmen eines Seminars oder Fortsetzungskurses von uns abgesagt werden, wird entweder ein Ersatztermin vereinbart oder die Gebühr anteilig zurückerstattet. Für von Teilnehmenden nicht besuchte Kursstunden kann keine Rückzahlung geleistet werden.
Rücktritt vom Vertrag von Seiten der FBS / Kursabsage
- Die FBS Tübingen kann von dem Vertrag zurücktreten:
- wenn die angegebene Mindestzahl von Teilnehmenden nicht erreicht wird,
- wenn der/die von der FBS verpflichtete Referent*in/Kursleiter*in aus Gründen, die die FBS Tübingen nicht in der Risikosphäre der FBS liegen (z.B. Krankheit), ausfällt.
- bei höherer Gewalt.
- Über Kursabsagen informieren wir Sie frühestmöglich nach Kenntniserlangung. In diesen Fällen werden ggf. bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die FBS sind ausgeschlossen.
- Die FBS kann ggf. bei Vorliegen wichtiger Gründe dem/r Teilnehmer*in fristlos kündigen, zB bei gemeinschaftswidrigem Verhalten, Diskriminierungen aller Art, Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke, Verstöße gegen die Hausordnung und die Hygienerichtlinien, …
Rücktritt vom Vertrag von Seiten der/s Angemeldeten/Teilnehmenden / Abmeldung
- Die/der Angemeldete/Teilnehmer*in kann von dem Vertrag zurücktreten:
- bis zu 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstermin (Es gilt der Tag des Storno-Eingangs) ohne Kosten
- Bei Abmeldungen bis 3 Werktage vor Kurs-/Veranstaltungsbeginn wird eine pauschale Verwaltungsgebühr in Höhe von 5 € berechnet
- bei Abmeldungen weniger als 3 Werktage vor Kursbeginn oder bei Kursabbruch wird die gesamte Kursgebühr einschließlich eventueller Material- oder Lebensmittelkosten fällig. Das Benennen einer Ersatzperson ist jedoch möglich!
Bei „Langzeitkursen“ (mehr als 8 Termine)
- sind zwei (gebührenpflichtige) „Schnuppertermine“ möglich – eine Abmeldung vom gesamten Kurs muss uns aber spätestens 1 Werktag nach dem 2. Kurstermin vorliegen – dann werden lediglich die anteiligen Kursgebühren berechnet!
- Bei Abmeldung aus gesundheitlichen Gründen kann bei Vorlage eines ärztlichen Attests eine anteilige Rückerstattung ab Ausstellungsdatum gewährt werden.
Sonderregelungen bei „Fortsetzungskursen“ Diese sind erkennbar an gleichbleibenden Kursnummern mit Folgenummern -1/-2/-3/… Abgeschlossene Kursblöcke haben hingegen nach der eigentlichen Kurs-Nr gar keine weitere Kennzeichnung des Kursblocks sondern lediglich zB ein A, B oder C nach der Kursnummer.
- In Fortsetzungskursen reservieren wir Ihnen auch in den Folgekursblöcken einen Platz, bis in der FBS eine Abmeldung eingeht!
- Wenn Sie dieTeilnahme an einem Fortsetzungskurs beenden wollen, ist eine ausdrückliche Abmeldung im FBS-Büro bis spätestens 2 Wochen vor Beginn eines neuen Kursabschnitts erforderlich
- Bei Abmeldungen weniger als 2 Wochen vor Kursbeginn oder Kursabbruch wird die gesamte Kursgebühr fällig. Das Benennen einer Ersatzperson für den weiteren Kursbesuch ist aber möglich.
Sonderregelungen bei den betreuten Spielgruppen „Mini-Maxi-Kunterbunt“
- Für dieses Betreuungsangebot wird immer ein Betreuungsvertag aufgesetzt. In diesem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Abmeldung von der Spielgruppe nur schriftlich erfolgen kann, die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen auf das nächste Monatsende
!Wichtig!
- Kündigungen gegenüber Kursleitenden sind unwirksam.
- Einfaches Fernbleiben/“Nicht-teilnehmen“ (auch aus gesundheitlichen Gründen) – gilt nicht als Kündigung.
Organisatorische Änderungen
Die FBS kann ggf. aus sachlichen Gründen Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine/n bestimmte/n Kursleiter*in/Referent*in durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen des/der Kursleiter*in/Referent*in angekündigt wurde.
Mögliche Ermäßigungen in der FBS Tübingen
- 10% für FBS-Mitglieder, Studierende/Auszubildende, FBS-Mitglieder und Menschen mit Behinderungen
- 20% für Studierende/Auszubildende auf Sport- und Entspannungskurse nach Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung/Ausbildungsnachweis
- 30% für Familien mit der Tübinger BonusCard/KreisBonusCard/Extra auf alle Angebote außer auf Eltern-Kind-Kurse (hier 50%, s. unten)
- 50% für Kinder/Jugendliche mit der Tübinger BonusCard/KreisBonusCardJunior/Extra
- 50% für Familien mit der Tübinger BonusCard/KreisBonusCard/Extra auf Eltern-Kind-Kurse
- 100% für Kinder/Jugendliche auf Ferienangebote mit der KreisBonusCard Junior/Extra – (es entstehen lediglich die Material- bzw. Lebensmittelkosten ODER eine Anmeldegebühr von 5,00 €)
- 100% für Menschen mit einer Schwerbehinderung (GdB 50%), die eine BonusCard besitzen, in Tübingen ihren Wohnsitz haben und mindestens 18 Jahre alt sind; Sie ist gültig für alle Angebote der FBS bis maximal 200,00 €, ausgenommen hiervon sind die Material- bzw. Lebensmittelkosten. Für Assistenzpersonen ist die Teilnahme am Kurs ggf. gebührenfrei.
- Geschwister/Zwillinge erhalten bei vielen Kursen eine Ermäßigung. Die Geschwistergebühr ist in der Regel gesondert ausgewiesen und variiert je nach Fachbereich.
Grundsätzlich gilt:
- Ermäßigungen können nur gewährt werden, wenn uns der Nachweis VOR Kursbeginn vorliegt.
- Ermäßigungen sind nicht miteinander kombinierbar.
- Einzelne Veranstaltungen, zB Studienreisen, sind von den Ermäßigungen ausgenommen. Hierauf wird in der jeweiligen Kursbeschreibung hingewiesen.
Hausordnungen
- Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich der/die Teilnehmer/*n, die jeweilige Hausordnung der genutzten Gebäude einzuhalten.
- Die FBS ist selbst Mieterin in den genutzten Kursräumen. Wir bitten, in den Gebäuden nicht zu rauchen und die Räume sowie das Inventar pfleglich zu behandeln. Verursachte Schäden sind umgehend zu melden.
- Der Parkplatz bei der Villa Metz ist den Mitarbeiter*innen im Haus vorbehalten, Kursleitungen können ggf eine Parkberechtigung bekommen, Teilnehmer*innen ist das Parken auf dem Gelände nicht erlaubt!
Urheberschutz
Das Fotografieren in Kursen und das Mitschneiden von Veranstaltungen ist nicht gestattet. Eventuell ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung auf keine Weise vervielfältigt werden. Auch während Online Veranstaltungen dürfen keinerlei Ton- und Bildaufnahmen gemacht sowie kein fremdes Material kopiert und weiterverbreitet werden.
Haftung
Die Haftung für Schäden jeglicher Art ist auf alle Fälle beschränkt, in denen der FBS Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Die Teilnahme an Kursen der FBS geschieht auf eigenes Risiko.
Für Unfälle während der Kurse oder auf dem Weg vom und zum Kursort sowie für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen aller Art übernimmt die FBS gegenüber den Teilnehmenden keinerlei Haftung.
Die FBS haftet nicht für Diebstähle.
Eltern haften für ihre Kinder.